(88) Denjenigen, die ungläubig sind und von Allahs Weg abhalten, fügen Wir noch Strafe zu über ihre Strafe hinaus dafür, daß sie Unheil zu stiften pflegten.
(89) Und (gedenke) des Tages, da Wir in jeder Gemeinschaft einen Zeugen über sie aus ihren eigenen Reihen erwecken. Dich bringen Wir als Zeugen über diese da herbei. Und Wir haben dir das Buch offenbart als klare Darlegung von allem und als Rechtleitung, Barmherzigkeit und frohe Botschaft für die (Allah) Ergebenen'.
(90) Allah gebietet Gerechtigkeit, gütig zu sein und den Verwandten zu geben; Er verbietet das Schändliche, das Verwerfliche und die Gewalttätigkeit. Er ermahnt euch, auf daß ihr bedenken möget.
(91) Und haltet den Bund Allahs, wenn ihr einen Bund geschlossen habt, und brecht nicht die Eide nach ihrer Bekräftigung, wo ihr doch Allah zum Bürgen über euch gemacht habt. Gewiß, Allah weiß, was ihr tut.
(92) Und seid nicht wie jene, die ihr Garn, nachdem es fest gesponnen war, wieder in aufgelöste Strähnen bricht, indem ihr eure Eide untereinander als Mittel des Betrugs nehmt, weil eine Gemeinschaft zahlreicher ist als eine andere Gemeinschaft. Allah prüft euch damit nur, und Er wird euch am Tag der Auferstehung ganz gewiß über das Klarheit geben, worüber ihr uneinig zu sein pflegtet.
(93) Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er euch wahrlich zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht. Aber Er läßt in die Irre gehen, wen Er will, und Er leitet recht, wen Er will, und ihr werdet ganz gewiß danach befragt werden, was ihr zu tun pflegtet.