(128) Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.
(129) Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
(130) Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise.
(131) Allah gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und Wir haben bereits denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, und euch anbefohlen: Fürchtet Allah! Wenn ihr aber ungläubig seid, gewiß, so gehört Allah (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Allah ist Unbedürftig und Lobens würdig.
(132) Allah gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist, und Allah genügt als Sachwalter.
(133) Wenn Er will, läßt Er euch vergehen, ihr Menschen, und bringt andere. Allah hat dazu die Macht.
(134) Wer immer die Belohnung des Diesseits will, so ist bei Allah die Belohnung des Diesseits und des Jenseits. Allah ist Allhörend und Allsehend.