(147) Wenn sie dich nun der Lüge bezichtigen, dann sag: Euer Herr ist voll umfassender Barmherzigkeit, aber vom übeltätigen Volk wird Seine Gewalt nicht abgewandt.
(148) Diejenigen, die (Ihm) beigesellen, werden sagen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten wir (Ihm) nichts beigesellt, und (auch) nicht unsere Väter, und wir hätten nichts verboten." Ebenso haben diejenigen vor ihnen (ihre Gesandten) der Lüge bezichtigt, bis sie Unsere Gewalt kosteten. Sag: Habt ihr (irgendein) Wissen, das ihr uns vorbringen könnt? Ihr folgt ja nur Mutmaßungen, und ihr stellt nur Schätzungen an.
(149) Sag: Allah hat das überzeugende Beweismittel. Wenn Er gewollt hätte, hätte Er euch fürwahr allesamt rechtgeleitet.
(150) Sag: Bringt eure Zeugen her, die bezeugen, daß Allah dies verboten hat! Wenn sie (es) dann bezeugen, so bezeuge (es) nicht mit ihnen. Und folge nicht den Neigungen derjenigen, die Unsere Zeichen für Lüge erklären und die nicht an das Jenseits glauben und ihrem Herrn (andere) gleichsetzen.
(151) Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen, und zu den Eltern gütig sein; und tötet nicht eure Kinder aus Armut - Wir versorgen euch und auch sie; und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund! Dies hat Er euch anbefohlen, auf daß ihr begreifen möget.