(187) Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allah weiß, daß ihr euch selbst (immer wieder) betrogt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat, und eßt und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allahs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allah den Menschen Seine Zeichen klar, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen.
(188) Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf und bestecht nicht damit die Richter, um einen Teil des Besitzes der Menschen in sündhafter Weise zu verzehren, wo ihr (es) doch wißt.
(189) Sie fragen dich nach den Jungmonden. Sag: Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt. Und nicht darin besteht die Frömmigkeit, daß ihr von der Rückseite in die Häuser kommt. Frömmigkeit besteht vielmehr darin, daß man gottesfürchtig ist. So kommt durch die Türen in die Häuser und fürchtet Allah, auf daß es euch wohl ergehen möge!
(190) Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.