(36) Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.
(37) Und als du zu demjenigen sagtest, dem Allah Gunst erwiesen hatte und dem auch du Gunst erwiesen hattest: "Behalte deine Gattin für dich und fürchte Allah", und in deinem Inneren verborgen hieltest, was Allah doch offenlegen wird, und die Menschen fürchtetest, während Allah ein größeres Anrecht darauf hat, daß du Ihn fürchtest. Als dann Zaid keinen Wunsch mehr an ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Gattin, damit für die Gläubigen kein Grund zur Bedrängnis bestehe hinsichtlich der Gattinnen ihrer angenommenen Söhne, wenn diese keinen Wunsch mehr an ihnen haben. Und Allahs Anordnung wird (stets) ausgeführt.
(38) Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn verpflichtend gemacht hat. (So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und Allahs Anordnung ist ein fest gefaßter Beschluß
(39) die Allahs Botschaften übermitteln, Ihn fürchten und niemanden fürchten außer Allah. Und Allah genügt als Abrechner.
(40) Muhammad ist nicht der Vater irgend jemandes von euren Männern, sondern Allahs Gesandter und das Siegel der Propheten. Und Allah weiß über alles Bescheid.
(41) O die ihr glaubt, gedenkt Allahs in häufigem Gedenken
(42) und preist Ihn morgens und abends.
(43) Er ist es, Der über euch den Segen spricht - und auch Seine Engel -, damit Er euch aus den Finsternissen ins Licht hinausbringt; und Er ist zu den Gläubigen Barmherzig.