(111) Am Tag, da jede Seele kommt und für sich selbst streitet, und jeder Seele in vollem Maß zukommen wird, was sie getan hat. Und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.
(112) Allah prägt das Gleichnis einer Stadt, die Sicherheit und Ruhe genoß; ihre Versorgung kam zu ihr reichlich von überall her. Da wurde sie gegenüber den Gnaden Allahs undankbar. So ließ sie Allah das Kleid des Hungers und der Angst erleiden für das, was sie machten.
(113) Ein Gesandter von ihnen kam doch zu ihnen, sie bezichtigten ihn aber der Lüge; so ergriff sie die Strafe, während sie Unrecht taten.
(114) So eßt von dem, womit Allah euch versorgt hat, als etwas Erlaubtes und Gutes, und seid dankbar für die Gunst Allahs, wenn ihr Ihm allein dient.
(115) Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
(116) Und sagt nicht von dem, was eure Zungen als Lüge behaupten: "Das ist erlaubt, und das ist verboten", um gegen Allah eine Lüge zu ersinnen. Gewiß, denjenigen, die gegen Allah eine Lüge ersinnen, wird es nicht wohl ergehen.
(117) (Es ist nur) ein geringer Genuß, und für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.
(118) Und denjenigen, die dem Judentum angehören, haben Wir das verboten, worüber Wir dir zuvor berichtet haben. Und nicht Wir haben ihnen Unrecht getan, sondern sie haben sich selbst Unrecht zugefügt.