(118) und (die Reue) der Dreien, die zurückgelassen wurden, bis die Erde ihnen eng wurde bei all ihrer Weite und ihre Seelen ihnen eng wurden und sie wußten, daß es vor Allah keine (andere) Zuflucht gibt als zu Ihm. Hierauf wandte Er Sich ihnen verzeihend zu, damit sie bereuen. Gewiß, Allah ist der Reue-Annehmende und Barmherzige.
(119) O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und seid mit den Wahrhaftigen!
(120) Es steht den Bewohnern von al-Madina und den Wüstenarabern in ihrer Umgebung nicht zu, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und sich selbst (und ihr Leben) ihm vorzuziehen. Dies (ist), weil sie weder Durst noch Mühsal noch Hunger auf Allahs Weg trifft, noch sie einen Schritt unternehmen, der die Ungläubigen ergrimmen läßt, noch einem Feind etwas Schlimmes zufügen, ohne daß ihnen dafür eine rechtschaffene Tat aufgeschrieben würde. Gewiß, Allah läßt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.
(121) Auch geben sie keine Spende aus, ob klein oder groß, noch durchqueren sie ein Tal, ohne daß es ihnen (als gute Tat) aufgeschrieben würde, damit Allah ihnen das Beste vergelte von dem, was sie getan haben.
(122) Es steht den Gläubigen nicht zu, allesamt auszurücken. Wenn doch von jeder Gruppe von ihnen ein Teil ausrücken würde, um (mehr) von der Religion zu erlernen und um ihre Leute zu warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehren, auf daß sie sich vorsehen mögen.