(15) Und Wir haben dem Menschen anempfohlen, zu seinen Eltern gütig zu sein. Seine Mutter hat ihn unter Widerwillen getragen und unter Widerwillen zur Welt gebracht. Die (Zeit der) Schwangerschaft mit ihm bis zu seiner Entwöhnung (beträgt) dreißig Monate. Wenn er dann seine Vollreife erlangt hat und das Alter von vierzig Jahren erreicht hat, sagt er: "Mein Herr, veranlasse mich, für Deine Gunst zu danken, die Du mir und meinen Eltern erwiesen hast, und rechtschaffen zu handeln, womit Du zufrieden bist. Und gib mir Rechtschaffenheit in meiner Nachkommenschaft. Ich wende mich Dir ja in Reue zu, und ich gehöre ja zu den (Dir) Ergebenen."
(16) Das sind diejenigen, von denen Wir das Beste von dem, was sie getan haben, annehmen und über deren böse Taten Wir hinwegsehen, unter den Insassen des (Paradies)gartens - (dies ist) das wahrhaftige Versprechen, das ihnen stets gegeben wurde.
(17) Und derjenige, der zu seinen Eltern sagt: "Pfui über euch! Versprecht ihr mir etwa, ich sollte hervorgebracht werden, wo vor mir bereits Geschlechter dahingegangen sind?" während sie beide Allah um Hilfe anrufen: "Wehe dir! glaube doch! Gewiß, Allahs Versprechen ist wahr." Da sagt er: "Das sind nur Fabeln der Früheren."
(18) Das sind diejenigen, gegen die das Wort unvermeidlich fällig geworden war, unter (anderen) Gemeinschaften von den Ginn und den Menschen, die bereits vor ihnen dahingegegangen sind. Gewiß, sie sind ja Verlierer.
(19) Für alle wird es Rangstufen geben gemäß dem, was sie getan haben, und damit Er ihnen ihre Taten voll erstatte, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.
(20) Und am Tag, da diejenigen, die ungläubig sind, dem (Höllen)feuer vorgeführt werden: "Ihr habt eure guten Dinge im diesseitigen Leben dahingehen lassen und sie genossen. Heute wird euch mit der schmählichen Strafe vergolten, daß ihr euch auf der Erde ohne Recht hochmütig zu verhalten und daß ihr zu freveln pflegtet."