(112) (... für die Gläubigen,) die in Reue Umkehrenden, die (Allah) Dienenden, die Lobenden, die (auf Allahs Weg) Umherziehenden, die sich Verbeugenden, die sich Niederwerfenden, die das Rechte Gebietenden und das Verwerfliche Verbietenden, die Allahs Grenzen Beachtenden ... und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.
(113) Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klargeworden ist, daß sie Insassen des Höllenbrandes sein werden.
(114) Und die Bitte Ibrahims um Vergebung für seinen Vater war nur wegen eines Versprechens, das er ihm gegeben hatte. Als es ihm aber klarwurde, daß er ein Feind Allahs war, sagte er sich von ihm los. Ibrahim war fürwahr weichherzig und nachsichtig.
(115) Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. Gewiß, Allah weiß über alles Bescheid.
(116) Allah hat die Herrschaft über die Himmel und die Erde. Er macht lebendig und läßt sterben. Ihr habt außer Allah weder Schutzherrn noch Helfer.
(117) Allah hat die Reue des Propheten, der Auswanderer und der Helfer angenommen, die ihm in der Stunde der Bedrängnis folgten, nachdem die Herzen einer Gruppe von ihnen beinahe abgeschweift wären. Hierauf hat Er ihre Reue angenommen gewiß, Er ist zu ihnen Gnädig und Barmherzig -,