(59) Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Erlaubnis bitten, wie diejenigen um Erlaubnis gebeten haben, die vor ihnen waren. So macht Allah euch Seine Zeichen klar. Und Allah ist Allwissend und All weise.
(60) Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.
(61) Es gibt für den Blinden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Hinkenden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Kranken keinen Grund zur Bedrängnis, sowie auch für euch nicht, in euren (eigenen) Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter, den Häusern eurer Mütter, den Häusern eurer Brüder, den Häusern eurer Schwestern, den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, (in einem Haus,) dessen Schlüssel ihr besitzt, oder (im Haus) eures Freundes. Es ist für euch keine Sünde, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun Häuser betretet, so grüßt einander mit einem Gruß, der von Allah kommt, (mit) einem gesegneten, guten (Gruß). So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr begreifen möget.