(4) Dies dafür, daß sie Allah und Seinem Gesandten entgegengewirkt haben. Und wer Allah entgegenwirkt, gewiß, so ist Allah streng im Bestrafen.
(5) Was an Palmen ihr umgehauen habt oder auf ihren Wurzeln habt stehenlassen, so geschah es mit Allahs Erlaubnis, und damit Er die Frevler in Schande stürze.
(6) Und für das, was Allah Seinem Gesandten von ihnen als kampflose Beute zugeteilt hat, habt ihr weder Pferde noch Reitkamele in Trab gebracht, sondern Allah gibt Seinen Gesandten Gewalt, über wen Er will. Und Allah hat zu allem die Macht.
(7) Was Allah Seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte als kampflose Beute zugeteilt hat, das gehört Allah, Seinem Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges. Dies, damit es nicht nur im Kreis der Reichen von euch bleibt. Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Bestrafen.
(8) (Das gehört) den armen Auswanderern, die aus ihren Wohnstätten und von ihrem Besitz vertrieben worden sind, weil sie nach Huld von Allah und Wohlgefallen trachten und Allah und Seinem Gesandten helfen. Das sind die Wahrhaftigen.
(9) Und diejenigen, die in der Wohnstätte und im Glauben vor ihnen zu Hause waren, lieben (all die,) wer zu ihnen ausgewandert ist, und empfinden in ihren Brüsten kein Bedürfnis nach dem, was (diesen) gegeben worden ist, und sie ziehen (sie) sich selbst vor, auch wenn sie selbst Mangel erlitten. Und diejenigen, die vor ihrer eigenen Habsucht bewahrt bleiben, das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.