(41) Und wisset: Was immer ihr erbeutet, so gehört Allah ein Fünftel davon und dem Gesandten, und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges, wenn ihr an Allah glaubt und an das, was Wir auf Unseren Diener am Tag der Unterscheidung (als Offenbarung) hinabgesandt haben, an dem Tag, da die beiden Heere aufeinandertrafen. Und Allah hat zu allem die Macht.
(42) Als ihr auf der näheren Talseite wart, sie auf der ferneren Talseite und die Karawane unterhalb von euch. Und wenn ihr euch verabredet hättet, wäret ihr über die Verabredung fürwahr uneinig gewesen, aber (es geschah so), damit Allah eine Angelegenheit entscheide, die ausgeführt werden sollte, damit, wer umkam, auf Grund eines klaren Beweises umkäme, und wer am Leben bliebe, auf Grund eines klaren Beweises am Leben bliebe. Allah ist wahrlich Allhörend und Allwissend.
(43) Als Allah sie dir in deinem Schlaf als wenige zeigte -, und wenn Er sie dir als viele gezeigt hätte, hättet ihr wahrlich den Mut verloren und über die Angelegenheit miteinander gestritten. Aber Allah hat (euch) bewahrt. Gewiß, Er weiß über das Innerste der Brüste Bescheid.
(44) Und als Er sie euch, als ihr aufeinandertraft, in euren Augen als wenige erscheinen ließ, und (auch) euch in ihren Augen weniger machte, damit Allah eine Angelegenheit entscheide, die ausgeführt werden sollte. Und zu Allah werden (all) die Angelegenheiten zurückgebracht.
(45) O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine Schar trefft, so steht fest und gedenkt Allahs häufig, auf daß es euch wohl ergehen möge!