(197) Die (Zeit der) Pilgerfahrt (sind) bekannte Monate. Wer in ihnen die (Durchführung der) Pilgerfahrt beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während der Pilgerfahrt. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und versorgt euch mit Reisevorrat, doch der beste Vorrat ist die Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o die ihr Verstand besitzt!
(198) Es ist keine Sünde für euch, daß ihr nach Huld von eurem Herrn trachtet. Doch wenn ihr von 'Arafat hergeströmt seid, dann gedenkt Allahs bei der geschützten Kultstätte. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr vordem wahrlich zu den Irregehenden gehörtet.
(199) Hierauf strömt weiter, woher die (anderen) Menschen weiterströmen, und bittet Allah um Vergebung. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(200) Wenn ihr dann eure Riten vollzogen habt, dann gedenkt Allahs, wie ihr eurer Väter gedenkt, oder mit noch innigerem Gedenken. Unter den Menschen gibt es manch einen, der sagt: "Unser Herr, gib uns im Diesseits!" Doch hat er am Jenseits keinen Anteil.
(201) Unter ihnen gibt es aber auch solche, die sagen: "Unser Herr, gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes, und bewahre uns vor der Strafe des (Höllen)feuers!
(202) Für jene gibt es einen Anteil an dem, was sie verdient haben. Und Allah ist schnell im Abrechnen.